In Verwaltungsgebäuden, Warenhäusern, Diskotheken, Hotels und im Industriebereich sind
besondere Sicherheitsanforderungen an Notausgängen notwendig. Es entsteht ein
Interessenskonflikt: Einerseits muss jeder in bedrohlichen Situationen schnell und sicher das
Gebäude verlassen können, andererseits möchte man den Missbrauch der Notausgänge für
Diebstahl oder auch aus Übermut verhindern. Die elektrischen Verriegelungen stellen eine
sinnvolle Lösung dar.
Sie arbeiten mit einem Verriegelungsmechanismus oberhalb der Tür, einem Nottaster bzw.
Türterminal neben der Tür und einem Steuerungs- und Anzeigetableau, auf das teilweise mehrere
Türen zusammengefasst werden können. Sollte bauseitig eine Brandmeldezentrale vorhanden sein, |
besteht die Möglichkeit, hierüber alle elektrisch verriegelten Türen freizuschalten.
Die Notausgangstüren werden durch die elektrische Verriegelung fest verschlossen. Eine
berechtigte Begehung, z. B. durch Reinigungs- bzw. Wachpersonal, kann über einen
Schlüsselschalter, eine Codetastatur oder ein Türterminal ermöglicht werden, ohne dass ein Alarm
ausgelöst wird. Fliehende Personen schlagen den Notschalter ein und geben dadurch die
Verriegelung frei. Gleichzeitig ertönt ein Alarm, der auch auf ein Anzeigetableau, z. B. beim
Pförtner oder Wachpersonal, weitergeleitet werden kann. Die Alarmauslösung bedeutet zum einen
für gefährdete Personen eine Verbesserung ihrer Rettungschancen und zum anderen für unbefugte
Personen das Risiko, gefasst zu werden. |